Behandlungskosten
Die Rechnung wird nach den Ziffern der Gebührenordnung deutscher Heilpraktiker (GebüH) erstellt.
Vor Behandlungsbeginn erstelle ich meinen Patienten gerne einen Kostenplan, damit Sie übersehen können, welche Kosten auf Sie zukommen werden.
Heilpraktikerrechnungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, können aber ab entsprechender Höhe bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen hingegen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerrechnungen entsprechend des von Ihnen vereinbarten Tarifes. In welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, sollten Sie im Voraus erfragen.
Ersttermin Erwachsene: | 120,– Euro |
Folgetermin 1 Stunde: | 70,– Euro |
Kurzer Beratungstermin: | 50,– Euro |
Kombinationen aus Akupunktur und manuellen Therapieverfahren, evtl. zusätzlich Injektionen: 80,–Euro
telefonische Beratung: | 25,– Euro |
Ersttermin Kinder und Jugendliche: | 80,– Euro |
Folgetermin Kinder und Jugendliche: | 50,– Euro |
Da es mir wichtig ist, dass auch Menschen mit geringem Einkommen eine fundierte naturheilkundliche Behandlung bekommen können, rechne ich in diesen Fällen entsprechend weniger ab. Sprechen Sie mich gerne darauf an.
Für weitere Fragen setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung.